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AGB

1. Geltungsbereich, Allgemeines 

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der MK-MED AG Medizintechnik («MK-MED AG»), Industriezone Basper 33, 3942 Raron/VS, Schweiz, CHE 113.900.913 («Allgemeine Geschäftsbedingungen») bilden einen integrierten Bestandteil unserer Verkaufsunterlagen (z.B. Prospekte, Produktkataloge, Lager- und Preislisten, Online-Shop), Offerten und jedes Vertrages zwischen der MK-MED AG und einem Kunden. Sie gelten für alle Leistungen und Lieferungen, welche die MK-MED AG aufgrund eines Vertrages zwischen ihr und einem Käufer erbringt.

Diese AGB gelten ausschliesslich. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen, insbesondere allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers, gelten nur, wenn und soweit sie von der MK-MED AG ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB kann jederzeit bei der MKMED AG angefordert werden.

Die MK-MED AG behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit abzuändern. Für Verträge, die zeitlich vor Inkrafttreten der geänderten AGB abgeschlossen wurden, gelten auch nach Inkrafttreten der geänderten AGB die bisherigen AGB. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung


2. Angebote, Offerten

Die Angebote in Verkaufsunterlagen (inkl. Online-Shop) sowie die Offerten der MK-MED AG sind stets freibleibend und unverbindlich. Preisänderungen und der Zwischenverkauf von Produkten ab Lager bleiben deshalb jederzeit vorbehalten. Die Offerten der MK-MED AG sind nur verbindlich, wenn sie eine Annahmefrist enthalten. Die Bestellung des Käufers gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die MK-MED AG behält sich das Recht vor, Bestellungen abzulehnen. Die Annahme des Vertragsangebotes kann durch die MKMED AG entweder ausdrücklich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder konkludent (z.B. durch 

Für den Leistungsumfang ist ausschliesslich die Auftragsbestätigung von MK-MED AG oder (falls nicht vorhanden) die Offerte bzw. der Lieferschein von MKMED AG massgebend. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den beiden letzteren geht in diesem Zusammenhang die Offerte dem Lieferschein vor. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von MK-MED AG.

Die im Online-Shop von MK-MED AG elektronisch generierte Bestellbestätigung informiert den Käufer lediglich darüber, dass die Bestellung eingegangen ist; sie stellt keine Annahme des Vertragsangebotes dar. 


3. Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken rein netto, ohne MWST und ohne Verpackungs- und Transportkosten. Verteuert sich die Beschaffung der bestellten Produkte zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem tatsächlichen Liefertermin aufgrund nachweislich veränderter Verhältnisse (insbesondere bezüglich staatlicher/behördlicher Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle usw.), ist die MK-MED AG berechtigt, diese Verteuerung auszuweisen und dem Käufer weiter zu verrechnen.


4. Lieferfristen

Angegebene oder vereinbarte Liefertermine oder -fristen sind Richtwerte und freibleibend. Fixgeschäfte sowie Verfalltagsgeschäfte im Sinne von Art. 102 Abs. 2 OR werden von der MK-MED AG nicht abgeschlossen. 

Die MK-MED AG ist jederzeit zu Teillieferungen berechtigt und kann Teillieferungen in Rechnung stellen. Ist eine Lieferung nicht verfügbar, weil die MK-MED AG von ihren Lieferanten nicht beliefert wurde oder der Vorrat erschöpft ist, ist die MK-MED AG berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu liefern. Ist dies nicht möglich, kann die MK-MED AG vom Vertrag zurücktreten (Selbstbelieferungsvorbehalt).

Lieferverzögerungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt oder anderen von der MK-MED AG weder vorhersehbaren noch zu vertretenden Umständen, welche die Lieferung unzumutbar erschweren oder verunmöglichen (z.B. Betriebsstörungen oder Produktionsfehler im Lieferwerk, Lieferverzögerungen des Lieferwerkes aus anderen Gründen, fehlerhafte Zulieferung des Lieferwerkes, Transportstörungen und - schäden, Betriebsstörungen bei der MK-MED AG, behördliche Massnahmen etc.) berechtigen die MK-MED AG, entweder die Lieferfrist angemessen zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten. Sämtliche aus einer Lieferverzögerung resultierenden Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen (vorbehalten nachfolgend Ziff. 9).

Leihgeräte sind nach Erhalt innerhalb der vereinbarten Frist an MK-MED AG zurückzusenden. Die Kosten für die Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.

Für Rücksendungen oder Teilrücksendungen, die auf Veranlassung des Kunden erfolgen, wird von der MKMED AG eine Gebühr in Höhe von 25% des Gesamtpreises der bestellten Ware oder des bestellten Artikels erhoben.


5.Lieferkosten 

Bei Bestellungen unter CHF 350.00 exkl. MwSt. werden Lieferkosten in Höhe von CHF 17.00 pro Paket berechnet.


6. Zahlung und Eigentumsvorbehalt

Die Rechnungen der MK-MED AG sind zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum (Verfalltag), netto, ohne jeden Abzug. Die MK-MED AG behält sich das Recht vor, Vorauszahlungen zu verlangen. Hält der Käufer die vereinbarte Zahlungsfrist nicht ein, so gerät er ohne Mahnung in Verzug und hat für verfallene Beträge einen Verzugszins von 5% p. a. zu entrichten. Alle weiteren Rechte aus Art. 107 ff. OR bleiben vorbehalten. 

Die MK-MED AG behält sich das Recht vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und die Vertragserfüllung von deren Ergebnis abhängig zu machen.

Die Lieferung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der MK-MED AG (Eigentumsvorbehalt). Die Zahlung fälliger Beträge darf vom Käufer unter keinen Umständen verweigert werden (Verrechnungsverbot). Lieferverzögerungen berechtigen den Käufer nicht, die Zahlung fälliger Rechnungen an die MK-MED AG einzustellen.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn MK-MED AG über den gesamten Betrag frei verfügen kann. Bankspesen gehen zu Lasten des jeweiligen Auftraggebers.


7. Erfüllungsort, Versand und Verpackung

Erfüllungsort für die Verkäufe ist Raron VS. Versand und Lieferung erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Wahl der zweckmässigen Versand- und Verpackungsart auf Kosten des Käufers bleibt der MKMED AG freigestellt. Nutzen und Gefahr gehen in jedem Fall zum Zeitpunkt des Versandes ab Erfüllungsort auf den Käufer über. 


8. Prüfung der Lieferung und Mängelrüge

Der Käufer hat die Lieferung sofort nach Erhalt mit aller Sorgfalt zu prüfen und Mängel innert spätestens 8 Tagen seit Erhalt zu rügen (Mängelrüge), andernfalls die Lieferung als genehmigt gilt. Verdeckte Mängel hat der Käufer sofort nach deren Entdeckung zu rügen (Mängelrüge), andernfalls die Lieferung auch betreffend dieser Mängel als genehmigt gilt.

Alle Mängelrügen haben schriftlich und substantiiert (insbesondere genauer Beschrieb des Mangels) sowie unter Angabe des Zeitpunkts der Feststellung zu erfolgen. Transportschäden sind unverzüglich gegenüber dem Beförderer zu rügen.


9. Produktdaten, zugesicherte Eigenschaften

Die in den Verkaufsunterlagen der MK-MED AG (z.B. Kataloge, Online-Shop, Prospekte, Anzeigen, Abbildungsmaterial und Preislisten) angegebenen Gewichte, Abmessungen, Preise, Leistungs- und Verbrauchswerte sowie technischen und andere Angaben und beschriebenen Eigenschaften der Produkte inkl. Bilder liefern nur ungefähre Anhaltspunkte. Diese Angaben sind unverbindlich und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Die Zusicherung von bestimmten Produktangaben und -eigenschaften sowie der Eignung eines Produktes für einen bestimmten Verwendungszweck bedarf in jedem Fall einer speziellen schriftlichen Vereinbarung mit der MK-MED AG.


10. Sachgewährleistung und Schadenersatz

Weist die Lieferung im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs einen Mangel auf, ist die MK-MED AG berechtigt, den Mangel nachzubessern (nach freiem Ermessen der MKMED AG durch Neulieferung und Rücknahme der mangelhaften Lieferung) oder vom Vertrag zurücktreten und dem Käufer den Fakturawert zurückzuerstatten (nach Wahl der MK-MED AG). Weitere Gewährleistungsansprüche des Käufers werden ausdrücklich wegbedungen (insb. auch der Verwendungsersatz nach Art. 208 Abs. 2 OR). Dies gilt nicht, soweit die MK-MED AG wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend haftet. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart (oder gesetzlich zwingend vorgesehen), beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Abhol- bzw. Versandbereitschaft. Die MK-MED AG haftet ausschliesslich in folgenden Fällen auf Schadensersatz (gleich aus welchem Rechtsgrund und bei vertraglichen sowie ausservertraglichen Ansprüchen):

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, -
  • bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, 
  • bei einem Anspruch des Bestellers aus Produkthaftung.

Darüber hinaus hat der Käufer gegen die MK-MED AG keinen Anspruch auf Schadensersatz. Die MK-MED AG haftet nicht für durch ihre Hilfspersonen (insb. Transporteure, Arbeitnehmer) verursachte Schäden. Weiter schliesst die MK-MED AG die Geschäftsherrenhaftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit aus. Gewährleistung und Haftung sind insbesondere ausgeschlossen:

  • bei verspäteter Prüfung der Lieferung oder Mängelrüge durch den Käufer; 
  • bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, wie bspw., wenn der Wert oder die Gebrauchstauglichkeit der       Lieferung für den gewöhnliche
  • bei Beeinträchtigung der Beschaffenheit der Lieferung infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung durch den Käufer;
  • wenn der Sachmangel auf eine natürliche Abnützung, eine mangelhafte Wartung, eine übermässige oder unsachgemässe Beanspruchung, unsachgemässer Transport oder schädliche klimatische Verhältnisse zurückzuführen ist;
  • wenn der Sachmangel auf ungeeignete Betriebsmittel oder anderweitige im Gefahrenbereich des Käufers liegende Ursachen zurückzuführen ist;
  • bei unsachgemässen Veränderungen oder Instandsetzungsarbeiten an der Lieferung durch den Käufer.



11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Anwendbar ist Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bern.


12. Schlussbestimmungen

Im Falle eines Widerspruchs zwischen der AGB und der Auftragsbestätigung bzw. der Offerte gehen Auftragsbestätigung bzw. Offerte den AGB vor. Ebenso geht die Auftragsbestätigung der Offerte vor.

Wird der Vertrag von mehreren juristischen Personen abgeschlossen, so haften diese gegenüber der MK-MED AG für alle Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis solidarisch.

Sollten sich Vertragsbestimmungen als unwirksam oder als undurchführbar erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht beeinträchtigt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Vertragsbestimmungen werden die Parteien eine Lösung treffen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Vertragsbestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommt.

Ergänzungen, Änderungen oder die Aufhebung des Vertrages bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform



Stand: 22.02.2023